Datenschutz in Kindertagesstätten

Das zweite Schulhalbjahr 2018/19 hat begonnen. Viele Kinder besuchen nach der Schule am Nachmittag den Hort. Auch die „Erstaufnahmezeit“ in Kindergärten läuft auf Hochtouren. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine hilfreiche Broschüre zum Thema Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Grundbegriffe des Datenschutzrechtes sind einfach und verständlich erklärt.

Auch und vor allem unsere Jüngsten haben das schützenswerte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz ergibt. Aus den Normen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) ergibt sich insbesondere, dass Kindertagesstätten Einrichtungen der Jugendhilfe sind. Sie sind damit verpflichtet den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, § 61 Abs. 3 SGB VIII.

Zunächst zeigt die Broschüre im ersten Teil auf, warum dieses Thema in Kindertagesstätten überhaupt eine Rolle spielt. Es kommen zum einen pädagogische Erwägungen zum Tragen: Tonaufnahmen werden heutzutage vermehrt genutzt, um die sprachlichen Fähigkeiten eines Kindes auszuwerten. Fotos und Videoaufnahmen dokumentieren u.a. die Eingewöhnungsphase in Kindergärten.
Anschließend werden die vorgenannten Aufnahmen unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes erläutert und es werden Hinweise gegeben was zu beachten ist. Die verschiedenen datenschutzrechtlichen Bereiche werden in den folgenden Teilen der Broschüre aufgeführt.

Dem Betreuungsvertrag kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Im Betreuungsvertrag werden die Einzelheiten des Betreuungsverhältnisses geregelt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Wichtigkeit der Einwilligung für Fotos sowie zu Ton- und Videoaufnahmen mit dem Hort bzw. dem Kindergarten hingewiesen und auf was Eltern hierbei achten sollten.

In der Broschüre der Berliner Datenschutzbehörde können die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einwilligung nachgelesen werden.

Sie gibt darüber hinaus hinreichende praxisorientierte Erklärungen. Datenschutzrechtliche Probleme werden an einzelnen Beispielen erläutert; insbesondere unter Bezugnahme auf den pädagogischen Alltag, Veranstaltungen, bei denen Fotos in den Räumlichkeiten der Einrichtungen gemacht werden, die Nutzung von privaten Aufnahmegeräten und die Veröffentlichung durch Externe.

Die Broschüre bietet aber nicht nur Eltern eine Entscheidungshilfe, wie diese mit dem Thema Datenschutz in Bezug auf ihre Kinder umgehen können. Sie widmet außerdem einen Abschnitt den Beschäftigten von Kindertagesstätten.

Folgende Fragen des Mitarbeiterdatenschutzes bezüglich Video-, Ton-, und Bildaufnahmen werden leicht verständlich beantwortet:

• Recht am eigenen Bild,
• Voraussetzungen der Einwilligung,
• Spannungsverhältnis von freiwilliger Einwilligung und Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber,
• Erforderlichkeit der Aufnahmen für das Beschäftigungsverhältnis.

Die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde hat mit ihrer Broschüre zum Thema Datenschutz in Kindertagesstätten eine aufschlussreiche und gut verständliche Hilfestellung für Eltern und Mitarbeiter von Kindertagesstätten erstellt. Nicht nur die rechtliche Seite von Fotos sowie Ton- und Videoaufnahmen wird aufgezeigt, auch der pädagogische Nutzen von solchen Aufnahmen wird eingehend erläutert.

Wer darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Beratung wünscht, kann unverbindlich einen Termin bei unserer Datenschutzgesellschaft www.datenschutzhelfer.de vereinbaren.

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