Wie könnte man Internationales Steuerrecht in Kombination mit Umsatzsteuer und Gesellschaftsrecht besser vermitteln als fernab des regulären Arbeitsplatzes? Richtig … man fährt fort und bildet sich fort. Und so ging es als absolutes Highlight des Jahres mit dem gesamten Team nach Mallorca, wo wir uns an zwei Seminartagen die steuerrechtlichen Folgen von grenzüberschreitenden Sachverhalten im Inland näher angesehen haben.
Mit dem internationalen Steuerrecht soll primär die Doppelbesteuerung eines Gegenstandes bzw. einer Person vermieden werden. Zudem werden die Vermeidung einer Steuerflucht und die Förderung von Auslandsinvestitionen anvisiert.
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in den Doppelbesteuerungsabkommen, den EU-Richtlinien und EU-Verordnungen und in deutschen Einzelsteuergesetzen (z.B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) geregelt. Dabei kommt das sogenannte Territorialprinzip zur Anwendung. Dies gestattet einem einzelnen Staat, die auf seinem Territorium verwirklichten Tatbestände zu besteuern. Mit diesem Prinzip korrespondiert das Quellenprinzip sowie das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip. Im Zuge des Quellenprinzips werden alle Einkommens- und Vermögensquellen, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden, der Besteuerung unterworfen. Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip gestattet, alle Personen der Besteuerung zu unterwerfen, die sich auf dem Territorium des jeweiligen Staates befinden.
Ein großes Dankeschön geht an unsere Partnerkanzlei Porta & Associates in Palma, die uns tatkräftig zur Seite Stand. Danke auch für die top Organisation der Veranstaltung durch unsere Assistenz und schade, dass es so schnell vorbei ging.