Osterei ist nicht gleich Osterei.


Aus Sicht des Finanzamtes ist das Osterei eine komplexe Sache: Es gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Nachfolgend einige Beispiele, wie bunt die ganze Sache ist.

Für ein gefärbt-gekochtes Osterei aus dem Supermarkt werden, genau wie bei einem frischen rohen Ei, 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig – beim Schokoladenei gilt das gleiche. Kauft man das Ei beim Landwirt, können 9 Prozent Steuern anfallen. Isst man sein Frühstücks-Osterei in einem Restaurant, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Wer seinen Osterstrauß mit Deko-Eiern aus Holz oder Kunststoff schmücken möchte, zahlt dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wird das Ei beim Hobbybauern gekauft, kommt der Käufer womöglich ganz ohne Mehrwertsteuer davon, weil die Kleinunternehmerregelung gilt.

Damit ist auch das Ei ein weiterer Beleg für ein viel zu kompliziertes Mehrwertsteuersystem in Deutschland. Preisbewusste Verbraucher sollten sich dann wohl noch vor dem Fest mit bunten Eiern aus dem Supermarkt eindecken.

Wir wünschen uns steuerlich gesehen weniger Eiertanz und unseren Mandanten in jedem Fall ein frohes Osterfest, ein schönes verlängertes Wochenende oder auch Osterferien und ganz viel Freude beim Suchen. 🐰🌷🐣 Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch über das Osterfest hinaus sehr gern zur Seite.