Wachstumschancengesetz bringt E-Rechnung – Infos im neuen Kanzleiboten

Am 22. März dieses Jahres wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die verpflichtende Einführung der E-Rechnung. Für Rechnungen zwischen Unternehmen wird bereits vom 1. Januar 2025 an grundsätzlich die Form einer E-Rechnung obligatorisch. Das Gesetz sieht zwar für Ausgangsrechnungen großzügige Übergangsfristen bis 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 vor, doch der Empfang von E-Rechnungen ist ab dem ersten Tag verpflichtend. „Empfang“ heißt im Sinne des Gesetzgebers, dass die E-Rechnung in einer entsprechenden Software-Plattform, z.B. DATEV Unternehmen Online, revisionssicher abgelegt werden muss.

In unser aktuellen Ausgabe des Kanzleiboten 02/2024 schauen wir uns das Thema genauer an und erläutern Ihnen darüber hinaus auch alle anderen steuerlich relevanten Aspekte des Wachstumschancengesetzes.