Die E-Rechnungspflicht in Deutschland ist Teil der umfassenden Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU-Kommission. Das Ziel ist die weitere Anpassung des Mehrwertsteuersystems an das digitale Zeitalter, um die Verwaltung zu vereinfachen, zu digitalisieren und damit ganz wesentlich dem Betrug vorzubeugen. Das Thema selbst ist nicht neu, betraf aber bisher nur bestimmte Wirtschaftsbereiche.
Ab 2025 erreicht es nun alle Unternehmen. Mit der sogenannten Empfangsverpflichtung müssen die zumindest den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Empfang heißt in dem Fall, dass die Rechnung revisionssicher abgelegt werden muss. Sie brauchen also eine Software, die E-Rechnungen „lesbar“ machen, verarbeiten, versenden und auch entsprechend archivieren kann.
Bei Dr. Knabe arbeiten wir mit dem Marktführer DATEV. Die DATEV hat bereits heute eine E-Rechnungsplattform am Markt, auf der sich Unternehmen registrieren können. Diese Plattform ist als Austauschmedium zu verstehen und ermöglicht den Versand, Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen – also Datensätzen – in Folgeverarbeitungsprogramme, wie z.B. die Buchführung.
Unsere geschätzte Kollegin und Steuerberaterin Susann Hänsel hat das Thema E-Rechnung bei Radio Potsdam in der Sendung Kanzleibote im Radio noch einmal intensiver besprochen. Den Beitrag gibt es wieder zum Nachhören in der Mediathek von RADIO Potsdam.