Hilfe in der Corona-Krise für Unternehmen VI: Stunden der SV-Beiträge

Die Bundesregierung und der GKV-Spitzenverband haben allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am morgigen Donnerstag formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie als Word-Datei zum Download hier: https://we.tl/t-7nLypUSc3Z (Link zu WeTransfer)

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Für Rückfragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Stephan Knabe
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