Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise I: Herabsetzung der Steuervorauszahlungen

Durch die eingeleiteten Maßnahmen wegen der befürchteten Infektion größerer Personenzahlen mit dem neuen Coronavirus (CoVid 19) wird es massive wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland, aber auch in Europa und der Welt geben. Veranstaltungen und Messen werden abgesagt, Gäste bleiben aus und der Umsatz bricht ein. Und das geschieht bei fortlaufenden Kosten, denn insbesondere Mita­rbeiter müssen weiterhin pünktlich bezahlt werden.

Als erstes gilt es dringend zu verhindern, dass weitere Liquidität aus dem Unternehmen unnötigerweise ab­fliesst. In der letzten Woche erfolgten die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 1. Quartal 2020 an.

Durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann die Steuerbe­lastung an die gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2020 angepasst werden. Erforderlich hierfür ist die Darlegung, dass aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Umsatzausfälle das der Festsetzung der Voraus­zahlungen zugrundeliegende voraussichtliche zu versteuernde Einkommen 2020 deutlich gemindert ist bzw. sogar ein Verlust zu erwar­ten ist.

Selbst die rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen ist unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Der Herabsetzungsbetrag kann hierbei zur Verrechnung mit weiteren fälligen Steuer­zahlungen genutzt werden oder sogar an den Steuerpflichtigen zurückerstattet werden. Insbesondere nach der Bazooka-Rede von Finanzminister Scholz rechnen wir mit einer entgegen­kommenden (ermessensgerechten) Beurteilung solcher Anträge, die eindeutig auf die „Corona-Krise” zurückzu­führen sind.

Aber auch wer nicht mehr kurzfristig handeln kann, sollte das Thema Vorauszahlungen unbedingt weiter verfolgen. Auch die nächsten Fälligkeits­termine kommen zeitnah, lassen aber noch genug Zeit, den Herab­setzungs­antrag zu stellen:

  • – am 15. Mai 2020 die zweite Gewerbesteuervorauszahlung und
  • – am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 2. Quartal 2020.

Wir werden Sie mit unseren Erfahrungen hier auf dem Laufenden halten und das Posting anpassen.

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