Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise V: nicht rückzahlbare Fördermittel
By: Comments off , , , , , 23. März 2020

Gewerblichen Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 100 Erwerbstätigen sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sind keine Darlehen, sondern nicht rückzahlbare Zuschüsse!

Die Unterstützung aus dem neuen ILB-Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 2 Erwerbstätige     bis zu 5.000,- EUR

bis zu 5 Erwerbstätige     bis zu 10.000,- EUR

bis zu 15 Erwerbstätige  bis zu 15.000,- EUR

bis zu 50 Erwerbstätige  bis zu 30.000,- EUR

bis zu 100 Erwerbstätige               bis zu 60.000,- EUR

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen“.

Die Soforthilfe wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch über 100 Erwerbstätige hinaus), die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind oder andere aktuelle Fragen haben, können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Andere aktuelle Fragen können beispielsweise akute Mitarbeiterbedarfe, unterbrochene Lieferketten oder situationsbedingte technologische Anforderungen für Prozessumstellungen sein.

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) berät ab Mittwoch zur Antragstellung nach dem neuen Sofortprogramm unter 0331 / 730 61 222.

 

Dr. Stephan Knabe
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