Bundesverfassungsgericht urteilt zu Steuerzinsen
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von jährlich sechs Prozent ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf Steuererstattungen an. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich unter veränderten Bedingungen als „evident […]
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