Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von jährlich sechs Prozent ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und es ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf Steuererstattungen an.
Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich unter veränderten Bedingungen als „evident realitätsfern“ erweise, heißt es zur Begründung. Dies sei wegen des aktuell bestehenden „strukturellen Niedrigzinsniveaus“ der Fall.
Wie hoch der Zinssatz sein darf, legte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht fest. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Juli 2022 eine entsprechende Neuregelung treffen.
Wir von Dr. Knabe begrüßen dieses Urteil im Sinne unserer Mandanten.
Link Pressemitteilung BvG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html