Weihnachtsfrieden durch die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg
Vom 21.12.2018 bis zum Jahresende stellt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden sicher. Mit dem Ziel das steuerpflichtige Bürger und auch Unternehmen eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. So werden Betriebsprüfungen in dieser Zeit nicht eingeleitet sowie keine Prüfungsberichte versandt. Grundsätzlich wird auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Aber Achtung: Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit […]
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