Weihnachtsfrieden durch die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg

Vom 21.12.2018 bis zum Jahresende stellt die Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden sicher. Mit dem Ziel das steuerpflichtige Bürger und auch Unternehmen eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können.
So werden Betriebsprüfungen in dieser Zeit nicht eingeleitet sowie keine Prüfungsberichte versandt. Grundsätzlich wird auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Aber Achtung: Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).
Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

In diesem Sinne wünschen wir all unseren Mandanten und Lesern des Blogs eine besinnliche Weihnachtszeit und hoffen, dass Sie die Zeit mit Ihren Liebsten unter dem Weihnachtsbaum verbringen können. Kommen Sie gesund und munter in das neue Jahr.

Auf ein fröhliches Steuer entstehen

Steffen Kascheike
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