Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
FG München 19.10.2017 7 K 3429/16 Ein elektronisches Fahrtenbuch ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn es nachträglich verändert werden kann, ohne dass die Veränderungen kenntlich gemacht werden. Die Unveränderbarkeit eines Fahrtenbuchs ergibt sich nicht aus dem Veränderungsverbot des § 146 Abs. 4 AO, sondern aus einer Auslegung des Begriffs „Fahrtenbuch“ i. S. von § 6 Abs. 1 […]
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